Den Hochschulen ist nicht unbedingt vorzuwerfen, dass sie zu wenig gegen die Missstände getan hätten; es ging letztlich um ihren Ruf. Die Universitäten verfügten über eine selbständige Gerichtsbarkeit und konnten so direkt Ordnungswidrigkeiten aller Angehöriger selbst richten. Für den Strafvollzug diente der Karzer. Dieses universitätseigene Gefängnis wurde in Heidelberg auf Vorschlag Kurfürst → Friedrichs II. wohl im Laufe des Jahres 1545 eingerichtet.
Ein Fall studentischer Unbotmäßigkeit betraf sogar den Landesherrn persönlich. Am 27. Dezember 1552 war Friedrich II. mit seiner Gemahlin unterwegs nach Stift