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wollten ( Quelle 1).

Nach der Deposition, die mit einem ausgiebigen Mahl für alle Anwesenden auf Kosten des Anwärters endete, wurde der Name des künftigen Studenten in das Matrikelbuch eingetragen.

Der Rektor nahm ihm daraufhin den Eid auf die Universitätsstatuten ab. Mit diesem Gelöbnis trat der Neuling in die Rechtsgemeinschaft der Universität (»universitas«) ein. Er konnte fortan eine Reihe von Privilegien genießen, wozu unter anderem Abgabenfreiheit zählte.

Schließlich musste der Aufnahmekandidat eine Gebühr leisten, die der sozialen Herkunft gemäß erhoben wurde. Seit der Statutenreformation Kurfürst Ottheinrichs vom 19. Dezember 1558 hatten Bürgerliche zehn Kreuzer und Adlige einen Gulden zu zahlen. Söhne aus mittellosen Familien waren davon befreit, was der Zusatz gratis im

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