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Das Immatrikulationsverfahren

Ein Leben als Student konnten junge Männer gewöhnlich im Alter von 14 Jahren beginnen. Diese Regel galt keineswegs absolut, wie ein Blick in die Heidelberger Matrikelbücher zeigt. Dort erscheinen bei zahlreichen Einträgen von Neuzugängen Zusätze wie iniuratus propter aetatem (»aufgrund seines Alters nicht vereidigt«). Die Aufnahme wurde demzufolge zwar vollzogen, der Kandidat war jedoch streng genommen noch kein rechtsgültiges Mitglied der Universität.

Darauf bezog sich eine Anordnung Kurfürst Friedrichs II. vom 3. November 1546, wonach die Minderjährigen in einem separaten Buch verzeichnet und deren Vereidigungen aufgeschoben werden sollten.

Frauen blieb bis weit ins 19. Jahrhundert der allgemeine Zugang zu Hochschulen verwehrt; in Heidelberg durften sie erstmals 1895 offiziell studieren.

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