Erst die Religionsdeklaration von 1705 nahm die Maßnahmen gegen die Protestanten offiziell zurück (→ Quelle 1). Allerdings wurde darin eine Aufteilung des bis dahin reformierten Kirchengutes in der Weise verfügt, dass den Katholiken zwei Siebtel, den Reformierten fünf Siebtel zustehen sollten, die Lutheraner wurden nicht berücksichtigt. In allen Gemeinden mit nur einer Kirche wurde diese durch Einziehen einer Scheidemauer in einen protestantischen und einen katholischen Kirchenraum geteilt, in Gemeinden mit zwei Kirchen musste eine den Katholiken überlassen werden.
Auch die Heidelberger Heiliggeistkirche erhielt eine
1716 trat Johann Wilhelms jüngerer Bruder → Karl Philipp die Herrschaft in der Kurpfalz an, bereits mit seinem Amtsantritt erwies er sich als rigoroser Katholik. In absolutistischer Manier wollte er den Heidelberger Katechismus wegen der provokanten achzigsten Frage (→ Quelle 2) verbieten lassen, und in der Heidelberger Heiliggeistkirche ließ er kurzerhand die Scheidewand einreißen, um die Kirche allein den Katholiken zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sollte die Kirche als Begräbnisort für die regierende Kurlinie Pfalz-Neuburg dienen.
Kernpunkt der Auseinandersetzungen war allerdings die