Marco Neumaier/Jochen Goetze
Obwohl mit Hilfe des Stegenbuchs die Rekonstruktion der Einwohnerschaft im städtischen Raum vor 1693 erstmals möglich wird, ist eine lückenlose und eindeutige Überlieferung nicht in jedem Fall gewährleistet.
Die Tatsache, dass nur die Eigentümer von zinspflichtigen Grundstücken aufgenommen sind, schränkt vordergründig eine flächendeckende Nachbildung ein. Oftmals lässt sich jedoch diese Unregelmäßigkeit ausgleichen, da die zinsbefreiten Grundstücksbesitzer tendenziell als Nachbarn in den vorhandenen Einträgen auftauchen. Grenzen zwei verschiedene Anrainer in der gleichen Gasse bzw. Straße an dieselbe Person ohne Zinsverpflichtung und folglich ohne eigenen Eintrag im Stegenbuch, kann eine Verkettung der betreffenden Parzellen dennoch hergestellt werden.
Die Grundstücke der zinsbefreiten Eigentümer müssen