Marco Neumaier/Jochen Goetze
Die Informationen des Stegenbuchs von 1607 schaffen die Voraussetzung, eine Sozialtopographie Heidelbergs in visuelle Form zu bringen. Da kein zeitgenössischer Katasterplan vorliegt, kann diese Rekonstruktion nur schematisch erfolgen.
Ausschlaggebend für die Festlegung von Größenunterschieden zwischen den einzelnen Grundstücken ist die Höhe des Arealzinses. Bemessungsgrundlage hierfür war, wie bereits erwähnt, die Breite der Straßenfront. Die Beträge dieser Abgabe liegen im Stegenbuch durchschnittlich zwischen einem und sechs Heller. Parzellen, deren Zinslast auf einen Heller veranschlagt wurden, waren folglich die Einheiten mit der schmalsten Straßenfront im System. Die Breite der rekonstruierten Grundstücke richtet sich nach eben dieser Vorgabe.
Form und Größe der Parzellen sind schließlich unter