Marco Neumaier/Jochen Goetze
Der gesamte, sich in der Regel über Jahrhunderte hinziehende Vorgang stellt nichts anderes dar, als die Befreiung von grundherrlichen Bindungen verfügungsrechtlicher oder erbrechtlicher Art oder auch von der bisherigen agrarischen Nutzungsart.
Der Zins war der Gemeindeherrschaft zu entrichten, im Falle der Stadt Heidelberg dem Pfalzgrafen bei Rhein; er war jährlich von den grundbesitzenden Stadtbürgern zu Martini (11. November) zu leisten. In anderen Städten konnte er von der Gemeinde pauschal entrichtet werden.