Sozialtopographie
Das Stegenbuch von 1607

Bei dem Stegenbuch handelt es sich um eine besondere Form von Steuerverzeichnis. Dort sind alle Grundstücke Heidelbergs aufgenommen, die gemäß dem so genannten »Stegenzins« abgabepflichtig waren.

Unter diesem Begriff ist die allgemein als Areal- oder Wortzins (census arealis) bezeichnete Abgabe von Stadt- oder Dorfbewohnern zu verstehen, die von jedem einzelnen grundbesitzenden Stadtbürger oder Dorfbewohner erhoben wurde.

Diese eigentlich außerordentlich geringe Abgabe im Wert weniger Heller oder Pfennige je Grundstück stellt kein pacht- oder erbpachtartiges Nutzungsrecht an dem jeweiligen Grundstück dar, vielmehr ist sie ein allgemeiner Recognitionszins an den Stadt- oder Dorfherren für das eigentliche Eigentumsrecht an den Parzellen einer Stadt- oder Dorfgemarkung. Stadt- und Dorfherren statteten insbesondere Neugründungen mit einem freiheitlichen

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